Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 16 WF 186/10   

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https://dejure.org/2010,33258
OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 16 WF 186/10 (https://dejure.org/2010,33258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2010 - 16 WF 186/10 (https://dejure.org/2010,33258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2010 - 16 WF 186/10 (https://dejure.org/2010,33258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch des unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss bei quotenmäßiger Bemessung des Unterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Kurzanmerkung)

    Neben dem normalen Unterhalt kein Verfahrenskostenvorschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - 3 WF 114/18

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Unter diesen Voraussetzungen entspräche es aber nicht der Billigkeit, wenn dem Unterhaltsbedürftigen mit dem (Quoten-)Unterhalt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten verbliebe und der Unterhaltspflichtige zusätzlich zu seinen eigenen Verfahrenskosten auch die Verfahrenskosten des Ehegatten finanzieren müsste, obwohl er durch die Unterhaltsbelastung ebenfalls nur die Hälfte des gemeinsamen Einkommens hat (vgl. OLG München Beschluss vom 13.09.2005 - 16 WF 1542/05 -, juris FamRZ 2006, 791; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.11.2010 - 16 WF 186/10 -, juris FamRZ 2011, 1235; OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 5 WF 58/12 - juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2015 - 16 WF 59/15 -, Rn. 8, zit. nach juris = FamRz 2016, 1279f Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 6 Rn. 31).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2015 - 16 WF 59/15
    Unter diesen Voraussetzungen entspräche es aber nicht der Billigkeit, wenn dem Unterhaltsbedürftigen mit dem (Quoten-)Unterhalt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten verbliebe und der Unterhaltspflichtige zusätzlich zu seinen eigenen Verfahrenskosten auch die Verfahrenskosten des Ehegatten finanzieren müsste, obwohl er durch die Unterhaltsbelastung ebenfalls nur die Hälfte des gemeinsamen Einkommens hat (OLG München, Fam- RZ 2006, 791; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1235; OLG Hamm, Beschl. v. 19.3.2012, 5 WF 58/12 - juris Rdn. 5; Wendl!Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 6 Rdn. 31).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13

    Kein Ersatz des Ehegatten-Verfahrenskostenvorschusses durch Darlehensgewährung

    Bei durchschnittlichen Einkünften soll zwar ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ausscheiden, wenn die gemeinsamen Einkünfte der Eheleute über den Unterhalt annähernd hälftig verteilt werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1235; OLG München FamRZ 2006, 791).
  • OLG Hamm, 19.03.2012 - 5 WF 58/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Ehegatten auf Zahlung eines Vorschusses für

    Daher scheidet ein Anspruch aus, wenn der Unterhalt nach einer Quote bemessen wird und kein nicht prägendes Einkommen oder Vermögen vorliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.11.2010, 16 WF 186/10, BeckRS 2011, 20128; Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Auflage, § 1360a Rn. 12 a.E.).
  • OLG Koblenz, 14.03.2014 - 13 WF 237/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Billigkeit eines

    Nach einer etwas restriktiveren Meinung muss der andere Ehegatte die zur Führung des Rechtsstreits erforderlichen Mittel aus dem Stamm seines Vermögens im Wege eines Verfahrenskostenvorschusses nur dann aufbringen, wenn sein Vermögen dadurch nicht nennenswert beeinträchtigt wird (vgl. OLG Köln MDR 1995, 791; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1194 und OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1235).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10   

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https://dejure.org/2010,9016
OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10 (https://dejure.org/2010,9016)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.11.2010 - 9 UF 112/10 (https://dejure.org/2010,9016)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. November 2010 - 9 UF 112/10 (https://dejure.org/2010,9016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 40 IntFamRVG, Art 3 KiEntfÜbk Haag, Art 12 KiEntfÜbk Haag, Art 13 KiEntfÜbk Haag
    Rückführung eines entführten Kindes: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

  • Wolters Kluwer

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes i.S.d. Art. 12 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 12
    Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes i.S. von Art. 12 HKÜ

  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 12
    Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes i.S. von Art. 12 HKÜ

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1235
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Eine solche Zustimmung kann nicht nur ausdrücklich, sondern unter Umständen auch konkludent erteilt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; Völker/Clausius, a.a.O., § 11, Rz. 110 ff).

    Bei der Beurteilung dessen kommt es darauf an, wie der Kindesvater das Verhalten der Kindesmutter bei objektiver Betrachtung auffassen musste; entscheidend für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700, mit Anm. Völker in jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3).

  • OLG Nürnberg, 01.09.2008 - 7 UF 835/08

    Internationale Kindesentführung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Eine solche Zustimmung kann nicht nur ausdrücklich, sondern unter Umständen auch konkludent erteilt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; Völker/Clausius, a.a.O., § 11, Rz. 110 ff).

    Bei der Beurteilung dessen kommt es darauf an, wie der Kindesvater das Verhalten der Kindesmutter bei objektiver Betrachtung auffassen musste; entscheidend für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700, mit Anm. Völker in jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Deshalb ist eine enge Auslegung von Art. 13 Satz 1 b) HKÜ geboten und können nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls einer Rückgabe entgegenstehen (BVerfG, FamRZ 1999, 85, 87; Völker/Clausius, a.a.O., Rz. 114 f; Hoppenz/Hohloch, Familiensachen, 9. Aufl., C.IV, Art. 13, Rz. 7).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

    Verletzung des Kindeswohls und des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Eine Versagung nach Art. 13 Abs. 2 HKÜ (dazu BVerfG, FamRZ 2006, 1261) kommt unter den gegebenen Umständen nicht in Betracht.
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Ob das (Mit-)Sorgerecht eines Elternteils verletzt worden ist, ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, FamRZ 1997, 1269) - nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2006 - 2 UF 139/06

    Internationale Kindesentführung: Nachträgliche konkludente Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Bei der Beurteilung dessen kommt es darauf an, wie der Kindesvater das Verhalten der Kindesmutter bei objektiver Betrachtung auffassen musste; entscheidend für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700, mit Anm. Völker in jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3).
  • BVerfG, 11.10.2006 - 1 BvR 1796/06

    Fachgerichtliche Zurückweisung eines Rückführungsantrags des Vaters nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Sowohl an die Zustimmung als auch an eine etwaige nachträgliche Genehmigung sind strenge Anforderungen - auch an die Beweiswürdigung - zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 1 BvR 1796/06 -, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, FF 2010, 333; vgl. auch Völker/Clausius, a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2010 - 7 UF 20/10

    Internationale Kindesentführung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Sowohl an die Zustimmung als auch an eine etwaige nachträgliche Genehmigung sind strenge Anforderungen - auch an die Beweiswürdigung - zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 1 BvR 1796/06 -, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, FF 2010, 333; vgl. auch Völker/Clausius, a.a.O.).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Dabei handelt es sich um den Ort, der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration des Kindes ist, wobei es Sache des nationalen Gerichts ist, unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalles den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes festzustellen (EuGH, FamRZ 2009, 843 m. Anm. Völker, FamRBInt 2009, 53 f; Völker, FamRZ 2010, 157, 160).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass entsprechend dem Schutzzweck des HKÜ beim minderjährigen Kind sich der gewöhnliche Aufenthalt nicht vom Aufenthalt oder Wohnsitz des Sorgeberechtigten ableitet, sondern selbständig zu ermitteln ist (BGH, FamRZ 1997, 1070; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Hamm, FamRZ 1999, 948).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05

    Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler

  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98

    Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht;

  • OLG Stuttgart, 23.04.2012 - 17 UF 35/12

    Internationale Kindesentführung: Voraussetzungen des widerrechtlichen

    unterfällt dem Anwendungsbereich des Haager Kindesentführungsabkommens, da sie vor einer widerrechtlichen Verletzung des Sorgerechtes, also der ersten nach außen erkennbar werdenden Verletzung des Sorgerechtes (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1235; Staudinger / Pirrung, BGB, Neubearbeitung 2009, Vorbemerkung D zu Art. 19 EGBGB, Rn. D 34), ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von Art. 4 Satz 1 HKiEntfÜ in Belgien hatte.

    Eine Verletzung des Sorgerechtes nach Art. 3 Satz 1 HkiEntfÜ liegt in jedem Zurückhalten durch den Entführer zu seinen Gunsten, das die Ausübung des Sorgerechtes oder auch nur des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes durch den Mitsorgeberechtigten beeinträchtigt, das heißt es ihm tatsächlich unmöglich macht, alle oder einzelne Befugnisse oder Verpflichtungen des Sorgerechtsinhabers wahrzunehmen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2011, 1235; Staudinger / Pirrung, a.a.O., Rn. D 33).

    Ob der Antragsteller ein widerrechtliches Zurückhalten nach Art. 13 Abs. 1 lit. a HKiEntfÜ nachträglich genehmigt hat, ggf. auch konkludent (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - 17 UF 150/11; OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1235), kann daher dahingestellt bleiben.

  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Der regelmäßig vorausgesetzte tatsächliche, mindestens zeitweise physische Aufenthalt soll im Regelfall entweder zu durch eine gewisse Mindestdauer bekräftigten Bindungen geführt haben oder entsprechend dem objektiv erkennbaren Willen des (allein) Sorgeberechtigten bzw. der gemeinsamen Sorgerechtsinhaber auf eine solche Mindestdauer angelegt sein (OLG Saarbrücken, Beschluss v.05.11.2010, 9 UF 112/10).

    Erforderlich ist insbesondere, dass sich die Zustimmung oder Genehmigung auf einen dauerhaften Aufenthaltswechsel beziehen, wohingegen eine Zustimmung oder Genehmigung eines auf eine bestimmte Zeit beschränkten Aufenthaltswechsels nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss v.05.11.2010, 9 UF 112/10).

  • OLG Saarbrücken, 09.08.2021 - 6 UF 105/21

    1. An den Rechtsbindungswillen einer Genehmigungserklärung nach Art. 13 Abs. 1

    Die Zustimmung muss klar, eindeutig und unbedingt zum Ausdruck kommen und darf sich nicht nur auf einen für eine bestimmte Zeit beschränkten Aufenthaltswechsel beziehen (9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 -, FamRZ 2011, 1235; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 11 UF 240/11 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 UF 110/10 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 17 UF 150/11 -, juris; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl., § 11, Rz. 111).

    Gegen die Tenorierung der Rückführungs- bzw. Herausgabeanordnung als solcher sind ebenso wie gegen die Folgenankündigung sowie die vom Familiengericht bedenkenfrei auf § 44 IntFamRVG - bzw. die über § 14 Nr. 2 IntFamRVG ergänzend geltenden §§ 89 ff. FamFG (siehe dazu BT-Drucks. 16/12063, S. 13 und 16/9733, S. 302 f.; Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - 6 UF 98/15 - und vom 23. Juli 2015 - 6 UF 56/15 - vgl. dazu auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 -, FamRZ 2011, 1235) - gegründeten vollstreckungsrechtlichen Anordnungen gesonderte Beanstandungen weder erhoben worden noch ersichtlich.

  • OLG Saarbrücken, 12.08.2021 - 6 UF 105/21

    Anspruch Rückführung eines Kindes nach Frankreich mangels Zustimmung des

    Die Zustimmung muss klar, eindeutig und unbedingt zum Ausdruck kommen und darf sich nicht nur auf einen für eine bestimmte Zeit beschränkten Aufenthaltswechsel beziehen (9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 -, FamRZ 2011, 1235; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 11 UF 240/11 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 UF 110/10 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 17 UF 150/11 -, juris; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl., § 11, Rz. 111).

    Gegen die Tenorierung der Rückführungs- bzw. Herausgabeanordnung als solcher sind ebenso wie gegen die Folgenankündigung sowie die vom Familiengericht bedenkenfrei auf § 44 IntFamRVG - bzw. die über § 14 Nr. 2 IntFamRVG ergänzend geltenden §§ 89 ff. FamFG (siehe dazu BT-Drucks. 16/12063, S. 13 und 16/9733, S. 302 f.; Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - 6 UF 98/15 - und vom 23. Juli 2015 - 6 UF 56/15 - vgl. dazu auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 -, FamRZ 2011, 1235) - gegründeten vollstreckungsrechtlichen Anordnungen gesonderte Beanstandungen weder erhoben worden noch ersichtlich.

  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

    Soweit für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts dagegen subjektive Elemente, wie der Bleibewille an einem neuen Ort, von Bedeutung sind, kommt es auf den Willen der gesetzlichen Vertreter, im vorliegenden Fall also der Eltern, an (vgl. Senat a.a.O.; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1235).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11

    Sorgerecht: Internationale Zuständigkeit für ein Sorgerechtsverfahren bei

    Nach alledem steht für den Senat fest, dass sich der Daseinsschwerpunkt und damit der Ort, der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration des Kindes ist (vgl. EuGH, FamRZ 2009, 843, 845; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 - juris Rn. 26), Mitte September 2010 bereits nach Spanien verlagert hatte.
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Nach alledem steht für den Senat fest, dass sich der Daseinsschwerpunkt und damit Ort, der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration des Kindes ist (vgl. EuGH, FamRZ 2009, 843, 845 zu Artikel 8 Brüssel IIa-VO; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5.11.2010, Az. 9 UF 112/10 - juris RN 26), Ende Juli/ Anfang August 2010 noch nicht nach Deutschland verlagert hat.
  • KG, 12.08.2013 - 16 UF 122/13

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

    Der tatsächliche, mindestens zeitweise Aufenthalt soll im Regelfall entweder zu durch eine gewisse Mindestdauer (in der Rechtsprechung genannte Faustregel: sechs Monate) bekräftigten Bindungen geführt haben oder entsprechend dem objektiv erkennbaren Willen des (allein) Sorgeberechtigten bzw. der gemeinsam Sorgeberechtigten auf eine solche Mindestdauer angelegt sein; er kann dann auch sofort nach dem Aufenthaltswechsel zum gewöhnlichen Aufenthalt werden (OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1235 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 1 UF 146/15
    Dem verbringenden Elternteil obliegt dabei die volle Beweisführungslast für die behauptete Zustimmung (Senatsbeschluss vom 31.01.2013 - II-1 UF 231/12; OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2011 - II-11 UF 240/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2010 - 9 UF 112/10; Staudinger/Pirrung, BGB, (2009), HKÜ, D 68ff; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 5. Aufl., § 11, Rdnr. 110 f.).
  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Ist der Aufenthalt in dem neuen Staat hingegen auf unbestimmte oder zumindest längere Zeit und auch rechtmäßig angelegt, so begründet das Kind dort regelmäßig sofort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt (OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1235; Staudinger/Pirrung, Art. 4 HKÜ Rn. E 35c).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13067
OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10 (https://dejure.org/2011,13067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2011 - 5 LA 215/10 (https://dejure.org/2011,13067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 2011 - 5 LA 215/10 (https://dejure.org/2011,13067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anwendung des § 850f Abs. 1 Nr 1a ZPO bei im Haushalt des Schuldners lebenden Stiefkindern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1360a BGB; § 1601 BGB; § 850c ZPO; § 850f Abs. 1 ZPO
    Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Dienstbezüge

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Dienstbezüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Pfändungsschutz bei Unterhaltszahlungen an Stiefkinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Limburg, 18.09.2002 - 7 T 154/02

    Anhebung der Pfändungsfreigrenze zur Sicherung des Lebensunterhaltes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
    Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.; für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt; nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben; nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).

    Denn weder besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Klägers gegenüber seinen Stiefkindern, noch hat der Kläger dargelegt, dass er ansonsten rechtlich gebunden (vgl. LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002, a.a.O.; in jenem Fall hatte der Schuldner eine Verpflichtungserklärung abgegeben) und deshalb verpflichtet sei, seinen drei Stiefkindern Unterhalt zu gewähren, und deshalb eine analoge Anwendung des § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO in Betracht zu ziehen wäre.

  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 146/07

    Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
    Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.; für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt; nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben; nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
    Aus dem von dem Kläger zitierten Urteil des Bundesgerichtshof vom 25. November 1998 (- XII ZR 98/97 -, juris) zur Bemessung des Ehegattenunterhalts lässt sich eine Unterhaltspflicht des Stiefvaters gegenüber in seinen Haushalt aufgenommenen Stiefkindern ebenfalls nicht entnehmen.
  • OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09

    Erhöhung der Pfändungsfreibeträge im Hinblick auf im Haushalt des Schuldners

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
    Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.; für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt; nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben; nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 66/67

    Schadensersatz wegen Tötung des Stiefvaters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
    Stiefkinder haben weder unmittelbar (§ 1601 BGB) noch mittelbar (§ 1360a BGB) einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen ihren Stiefvater (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1969 - VI ZR 66/67 - NJW 1969, 2007).
  • OLG Celle, 22.12.1966 - 12 W 93/66
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
    Sofern das Stiefkind aber Waisenrente bezieht, die für seinen Unterhalt verwendet wird, kann in der Aufnahme des Stiefkindes in den gemeinsamen Haushalt der Eheleute eine stillschweigende Übernahme der Unterhaltsverpflichtung seitens des Stiefvaters nicht ohne weiteres gesehen werden (vgl. OLG Celle, Entscheidung v. 22.12.1966 -12 W 93/66 -, juris, Leitsatz).
  • LG Münster, 31.01.2017 - 5 T 30/17

    Berücksichtigung, Unterhaltspflichten, Zwangsvollstreckung, faktisch

    Andere lehnen dagegen eine Berücksichtigung faktischer Unterhaltspflichten ab (LG Mosbach, Beschluss vom 23.03.2012, 5 T 31/12; LG Heilbronn, Beschluss vom 28.11.2011, 1 T 327/11 Hn; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.03.2011, 5 LA 215/10; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2009, 2 B 1717/09; VG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2015, 13 K 4433/14; Münchener Kommentar ZPO/Smid, § 850f Rn. 7; Musielak/Becker, § 850f Rn. 2a; Zöller/Stöber, § 850f Rn. 2a; BeckOK ZPO/Riedel, § 850f Rn. 19.1; Stöber, Forderungspfändung, Rn. 1176m; Stein/Jonas/Brehm, § 850f Rn. 3; HK ZPO/Kemper, § 850f Rn. 6).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10   

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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2011 - L 13 R 887/10 (https://dejure.org/2011,9955)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10 (https://dejure.org/2011,9955)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenvorschuss vom bedürftigen Ehegatten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1235
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 31.01.2003 - 14 WF 172/02

    Zur Auszahlung (vorzeitige Kündigung) von Bausparguthaben an den Berechtigten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Dabei genügt es, wenn dem Ehemann PKH in Raten zu gewähren wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 14 WF 172/02 - juris Rn. 11, zu weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung siehe Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 5. Auflage, Seite 131 Fn. 563; a.A. LSH Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2001 - L 8 B 71/01 RA PKH - juris Rn. 9 f im Sinne einer Pflicht zur Ratenzahlung auch des Antragstellers; gänzlich ablehnend Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, a.a.O. Rn. 372).
  • VGH Hessen, 11.03.2009 - 11 D 363/09

    Auf Aufenthaltserlaubnis gerichteter Rechtsstreit; Prozesskostenhilfe; Anspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Der Ehegatte kann allerdings keinen Prozesskostenvorschuss verlangen, wenn durch Gewährung des Vorschusses der eigene angemessene Unterhalt des Vorschusspflichtigen gefährdet würde; er muss insoweit also leistungsfähig im Sinne des Unterhaltsrechts sein (Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - NC 2 D 38/09 - NJW-RR 2009, 1436 = juris Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - L 16 B 9/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Darüber hinaus entspricht die Belastung eines - unterhaltsrechtlich leistungsfähigen - Ehegatten mit einem Prozesskostenvorschuss zugunsten des anderen Ehegatten nicht der Billigkeit, wenn der eine Ehegatte, hier der Ehemann der Klägerin, seinerseits Anspruch auf Gewährung von PKH hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (LSG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 28. Mai 2008 - L 16 B 9/08 KR - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - NC 2 D 38/09

    Prozesskostenvorschuss; Prozesskostenhilfe; Billigkeit; Selbstbehalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Der Ehegatte kann allerdings keinen Prozesskostenvorschuss verlangen, wenn durch Gewährung des Vorschusses der eigene angemessene Unterhalt des Vorschusspflichtigen gefährdet würde; er muss insoweit also leistungsfähig im Sinne des Unterhaltsrechts sein (Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - NC 2 D 38/09 - NJW-RR 2009, 1436 = juris Rn. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2001 - L 8 B 71/01
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Dabei genügt es, wenn dem Ehemann PKH in Raten zu gewähren wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 14 WF 172/02 - juris Rn. 11, zu weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung siehe Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 5. Auflage, Seite 131 Fn. 563; a.A. LSH Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2001 - L 8 B 71/01 RA PKH - juris Rn. 9 f im Sinne einer Pflicht zur Ratenzahlung auch des Antragstellers; gänzlich ablehnend Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, a.a.O. Rn. 372).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2017 - L 13 AS 4/16
    Im Bereich des Sozialrechts ist eine solche "enge Verbindung" bei Streitigkeiten über Säumniszuschläge und Beiträge im Rahmen der Beitragspflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10) sowie solche, die die Zuerkennung eines höheren Grades der Behinderung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - L 11 SB 288/09 B; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2015 - L 13 SB 259/14 B PKH) oder Zahlung einer Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2009 - L 3 B 15/08 R; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 16. Dezember 2001 - L 8 B 71/01 RA PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1990 - L 1 PKH 59/09 B; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 22. Dezember 1959 - 3 RJ 184/59) betreffen, bejaht worden.

    Die Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II ist der Abwehr von Beitragsansprüchen und Beitragsansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung, die als persönliche Angelegenheit nach § 1360a Abs. 4 BGB anerkannt worden ist (vgl. dazu: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011, a.a.O.), daher gleichzustellen.

  • BFH, 31.01.2012 - I S 16/11

    Einbeziehung des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten

    Ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist nicht realisierbar, wenn der verpflichtete Ehegatte seinerseits prozesskostenhilfebedürftig ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 L 13 R 887/10, FamRZ 2011, 1235; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 15. September 2011  14 W 28/11, m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März. 2011 - L 13 R 887/10 - juris, RdNr. 6, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11- juris, Rn. 6).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11

    Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss

    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2011 - L 13 R 887/10 -, Juris, RdNr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2011 - L 11 SB 51/10

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    In dieser Sachverhaltskonstellation besteht im Ergebnis kein Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Prozesskostenvorschuss, so dass PKH ohne Ratenzahlung zu gewähren ist (BSG, Urteil vom 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92, SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2013 - L 3 U 250/12
    In einem derartigen Fall muss sich der Antragsteller nach der überwiegenden Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit (vgl zB Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - L 11 SB 288/09 B PKH - juris, mwN) nicht auf einen Anspruch nach § 1360a Abs. 4 BGB verweisen lassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2012 - L 11 AL 5/12
    In dieser Sachverhaltskonstellation besteht im Ergebnis kein Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Prozesskostenvorschuss, so dass dem Kläger PKH ohne Ratenzahlung zu gewähren ist (BSG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92, SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10; Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011 - L 11 SB 51/10).
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